Stand: 21. September 2026. Diese AGB gelten für alle Leistungsverträge zwischen Aunviro e.U. und Auftraggebern.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungsverträge zwischen Aunviro e.U. (nachfolgend "Aunviro") und ihren Auftraggebern (nachfolgend "Auftraggeber"). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Aunviro diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Sämtliche Angebote von Aunviro sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung durch Aunviro oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Die Leistungen von Aunviro richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG, nicht an Verbraucher.
Aunviro erstellt fotorealistische 3D-Visualisierungen, interaktive 360-Grad-Rundgänge und animierte Drohnensequenzen aus digitalen Modellen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und der schriftlichen Auftragsbestätigung. Aunviro erbringt keine architektonischen oder planerischen Leistungen und vermittelt keine Immobilien. Die gelieferten Bilder und Filme sind digitale Bildproduktionen, keine fotografischen Aufnahmen fertiggestellter Bauwerke.
Visualisierungen stellen eine künstlerische Interpretation der übermittelten Planungsunterlagen dar. Geringfügige Abweichungen zwischen Visualisierung und tatsächlich errichtetem Bauwerk begründen keinen Mangel, sofern diese auf Änderungen in der Planung nach Auftragserteilung zurückzuführen sind.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Aunviro vollständige und korrekte Planungsunterlagen, Materialspezifikationen und sonstige für die Leistungserbringung notwendige Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die auf unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber stellt sicher, dass er berechtigt ist, die übermittelten Unterlagen für die Zwecke dieses Auftrags zu verwenden und an Aunviro weiterzugeben.
Korrekturen und Freigaben sind innerhalb der im Angebot vereinbarten Fristen zu erteilen. Überschreitet der Auftraggeber diese Fristen, ist Aunviro berechtigt, den Zeitplan entsprechend anzupassen.
Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen schriftlichen Angebot. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug ist Aunviro berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 456 UGB zu verrechnen sowie anfallende Mahnspesen in Rechnung zu stellen.
Aunviro behält sich vor, eine Anzahlung von bis zu 50 % des vereinbarten Auftragswertes bei Auftragserteilung zu verlangen. Die Lieferung finaler Dateien erfolgt nach vollständiger Bezahlung der Schlussrechnung.
Sämtliche von Aunviro erstellten Visualisierungen, Animationen und Rundgänge sind urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des österreichischen Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Mit vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrags räumt Aunviro dem Auftraggeber ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die im Angebot vereinbarten Verwendungszwecke ein. Eine weitergehende Nutzung, insbesondere die Überlassung an Dritte oder eine Verwendung für andere Projekte, bedarf der schriftlichen Zustimmung von Aunviro. Aunviro ist berechtigt, die erstellten Arbeiten zu Referenzzwecken zu verwenden, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht.
Aunviro erbringt Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers. Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Werktagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Aunviro ist berechtigt, angezeigte Mängel innerhalb angemessener Frist zu beheben. Die Haftung von Aunviro ist auf den Auftragswert des betreffenden Projekts beschränkt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke des jeweiligen Auftrags zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für einen Zeitraum von drei Jahren.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Graz. Aunviro ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Aunviro behält sich vor, diese AGB mit angemessener Vorankündigungsfrist zu ändern. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf dieser Website abrufbar.